Bürgergeld statt Hartz IV
Am 01.01.2023 tritt das neu ernannte Bürgergeld deutschlandweit für Leistungsbezieherinnen/Bezieher in Kraft.
Das 2005 eingeführte Arbeitslosengeld I (Hartz IV )ist nicht nur in die Jahre gekommen, sondern es gilt länger schon als reformbedürftig.
Was wird durch das neue Bürgergeld anders?
Im ersten halben Jahr des Bürgergeld-Bezugs soll es keine Sanktionen geben außer bei hartnäckigen Terminversäumnissen.
Bürgergeldbezieherinnen bekommen mehr Geld als vorher, es steigt von 449 auf 502€. Außerdem gibt es Verbesserung bei der Altersvorsorge und z.B. beim eigenen Auto oder bei bewohnten Immobilien.
Bürgergeld-Bezieherinnen sollen in den ersten beiden Jahren in ihrer Wohnung bleiben können, auch wenn sie eigentlich zu groß ist.